Wenn alle Systeme des Körpers
wohl geordnet sind,
herrscht Gesundheit.

Andrew Taylor Still

Kostenübernahme und Erstattung

Das Honorar der Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Aufgrund meiner zertifizierten fünfjährigen Ausbildung an der SKOM und meiner Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen e.V. (VOD) ist es möglich, dass die privaten Krankenkassen, sowie die Zusatzversicherungen einen Beitrag zu Ihrer Behandlung leisten.

Auch gesetzliche Krankenkassen bezuschussen in vielen Fällen Ihre Behandlungen. Klären Sie das bitte im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Krankenkasse. Ebenso ist es wichtig zu erfahren, ob Ihre Krankenkasse ein Privatrezept anfordert, um eine Erstattung zu bewilligen (siehe rechts).

Unter folgendem Link finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die eine osteopathische Behandlung anteilig erstatten:

https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste

Die Osteopathie ist eine eigenständige Form der Heilkunde und braucht somit keine ärztliche Überweisung. Einige Krankenkassen verlangen jedoch für ihre Beteiligung an den Behandlungskosten eine Empfehlung bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Arzt. Dies geschieht in der Regel mit einem Privatrezept, auf dem eine Diagnose und die Empfehlung zur Osteopathie attestiert wurden.

Grundsätzlich brauchen Sie keine Verordnung, wenn Sie zur Behandlung kommen.