Kostenübernahme und Erstattung
Das Honorar der Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Aufgrund meiner zertifizierten fünfjährigen Ausbildung an der SKOM und meiner Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen e.V. (VOD), ist es möglich, dass die privaten Krankenkassen sowie die Zusatzversicherungen in der Regel einen Beitrag zu Ihrer Behandlung leisten.
Auch gesetzliche Krankenkassen bezuschussen in vielen Fällen Ihre Behandlungen. Klären Sie dies bitte im Vorfeld persönlich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse. Ebenso ist es wichtig zu erfahren, ob Ihre Krankenkasse ein Privatrezept anfordert, um eine Erstattung zu bewilligen (siehe unten).
Unter folgendem Link finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die eine osteopathische Behandlung anteilig erstatten:
https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Die Osteopathie ist eine eigenständige Form der Heilkunde und braucht somit keine ärztliche Überweisung. Einige Krankenkassen verlangen jedoch für ihre Beteiligung an den Behandlungskosten eine Empfehlung bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Arzt. Dies geschieht in der Regel mit einem Privatrezept, auf dem eine Diagnose und die Empfehlung zur Osteopathie attestiert wurden.
Grundsätzlich brauchen Sie keine Verordnung, wenn Sie zur Behandlung kommen.